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   BVerwG, 09.06.1982 - 8 ER 205.82   

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BVerwG, 09.06.1982 - 8 ER 205.82 (https://dejure.org/1982,5683)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1982 - 8 ER 205.82 (https://dejure.org/1982,5683)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 8 ER 205.82 (https://dejure.org/1982,5683)
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  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 8 ER 205.82
    Die Verweisung auf die Gründe des zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschlusses vom 7. Januar 1982, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid vom 17. November 1981 abgelehnt hatte, ist zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 -BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [345 ff.] undvom 2. Oktober 1970 - I ZB 9/69 - NJV 71, 39).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 8 ER 205.82
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Ausbildungsabschnitt ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangegangenen oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insoweit eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung trennen läßt, auf denen er stufenweise aufbaut oder deren Voraussetzung er seinerseits bildet (vgl.Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 48 S. 71 [73] = BVerwGE 36, 334 [337] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 72.81

    Allgemeiner Härtetatbestand - Spezielle Härtetatbestände - Entbehrlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 8 ER 205.82
    § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG ist eine Generalklausel, deren Anwendung ausgeschlossen ist, wenn die geltend gemachten Zurückstellungsgründe einen der Sondertatbestände des Abs. 4 Satz 2 der Vorschrift betreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 72.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.10.1970 - I ZB 9/69
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 8 ER 205.82
    Die Verweisung auf die Gründe des zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschlusses vom 7. Januar 1982, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid vom 17. November 1981 abgelehnt hatte, ist zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 -BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [345 ff.] undvom 2. Oktober 1970 - I ZB 9/69 - NJV 71, 39).
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